haus-status.de · Leitfaden

Sanierungsförderung 2026: BAFA, KfW und die wichtigsten Fördersätze

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist 2026 weiterhin das zentrale Förderinstrument für energetische Sanierungen in Deutschland. Sie läuft über zwei Institutionen mit unterschiedlicher Zuständigkeit: das BAFA für Einzelmaßnahmen und die KfW für Heizungstausch und Komplettsanierungen.

BAFA: Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik

Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Lüftungsanlagen werden über das BAFA (BEG EM) bezuschusst. Die Basisförderung liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt sie auf 20 %. Seit der Reform zum 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus allerdings nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €. Für Fachplanung und Baubegleitung gibt es zusätzlich einen Zuschuss von 50 %. Der iSFP muss von einer Energieberatung erstellt werden und vor der Antragstellung vorliegen; der Antrag selbst muss vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden.

KfW 458: Heizungstausch

Der Austausch der Heizungsanlage läuft seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW (Programm 458), mit eigenen und deutlich höheren Fördersätzen. Mit der Reform zum 21. Juli 2026 wurden die Konditionen angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % (und wird danach halbjährlich weiter reduziert), der bisherige Effizienzbonus von 5 % sowie der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € entfallen, und die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 € auf 28.000 €. Im Gegenzug wurde ein neuer, einkommensabhängiger Fördersatz eingeführt: selbstnutzende Eigentümer können je nach Einkommen und Fördervoraussetzungen bis zu 80 % bzw. maximal 22.400 € je Wohneinheit erhalten.

KfW 261: Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Wer sein Gebäude in einem Zug umfassend saniert, kann über die KfW einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen (KfW 261), abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard bis zu 150.000 € Kredit und bis zu 45 % Tilgungszuschuss. Bei serieller Sanierung auf Effizienzhaus-Standard 55 oder 40 kommt zusätzlich ein SerSan-Bonus von 15 Prozentpunkten hinzu; in Kombination mit dem Worst-Performing-Building-Bonus ist die gemeinsame Obergrenze beider Boni auf 20 Prozentpunkte gedeckelt.

Übersicht der Fördersätze

MaßnahmeProgrammFördersatz
Gebäudehülle / AnlagentechnikBAFA BEG EM15 %, mit iSFP 20 %
Fachplanung / BaubegleitungBAFA BEG EM50 %
HeizungstauschKfW 458bis zu 80 % / max. 22.400 € je WE
Komplettsanierung EffizienzhausKfW 261bis zu 45 % Tilgungszuschuss

Für wen sich welcher Weg eignet

Wer punktuell saniert — etwa Dach oder Fenster einzeln — ist beim BAFA meist besser aufgehoben: kein Gesamtsanierungsplan, keine Effizienzhaus-Zertifizierung nötig, jede Maßnahme einzeln beantragbar. Wer eine umfassende energetische Modernisierung plant, profitiert eher vom KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Der Verbrauchsrechner auf dieser Seite zeigt bei Klasse F, G oder H eine grobe Kostenschätzung für die drei Sanierungstiefen — als erste Orientierung vor einem Beratungsgespräch.

Stand: August 2026, nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 (Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG). Fördersätze und -bedingungen ändern sich regelmäßig — prüfen Sie den aktuellen Stand vor einer Antragstellung bei BAFA, KfW oder einer Energieberatung. Dieser Text ersetzt keine individuelle Förderberatung.

← Zurück zum Verbrauchsrechner