Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist 2026 weiterhin das zentrale Förderinstrument für energetische Sanierungen in Deutschland. Sie läuft über zwei Institutionen mit unterschiedlicher Zuständigkeit: das BAFA für Einzelmaßnahmen und die KfW für Heizungstausch und Komplettsanierungen.
Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Lüftungsanlagen werden über das BAFA (BEG EM) bezuschusst. Die Basisförderung liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt sie auf 20 %. Seit der Reform zum 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus allerdings nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €. Für Fachplanung und Baubegleitung gibt es zusätzlich einen Zuschuss von 50 %. Der iSFP muss von einer Energieberatung erstellt werden und vor der Antragstellung vorliegen; der Antrag selbst muss vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden.
Der Austausch der Heizungsanlage läuft seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW (Programm 458), mit eigenen und deutlich höheren Fördersätzen. Mit der Reform zum 21. Juli 2026 wurden die Konditionen angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % (und wird danach halbjährlich weiter reduziert), der bisherige Effizienzbonus von 5 % sowie der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € entfallen, und die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 € auf 28.000 €. Im Gegenzug wurde ein neuer, einkommensabhängiger Fördersatz eingeführt: selbstnutzende Eigentümer können je nach Einkommen und Fördervoraussetzungen bis zu 80 % bzw. maximal 22.400 € je Wohneinheit erhalten.
Wer sein Gebäude in einem Zug umfassend saniert, kann über die KfW einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen (KfW 261), abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard bis zu 150.000 € Kredit und bis zu 45 % Tilgungszuschuss. Bei serieller Sanierung auf Effizienzhaus-Standard 55 oder 40 kommt zusätzlich ein SerSan-Bonus von 15 Prozentpunkten hinzu; in Kombination mit dem Worst-Performing-Building-Bonus ist die gemeinsame Obergrenze beider Boni auf 20 Prozentpunkte gedeckelt.
Für Familien, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie (Energieeffizienzklasse F, G oder H) kaufen und selbst nutzen wollen, gibt es mit „Jung kauft Alt“ (KfW 308) ein eigenes Förderprogramm für zinsverbilligte Kredite. Seit der Reform zum 3. August 2026 steigen die Förderhöchstbeträge je nach Kinderzahl auf 140.000 € (1 Kind), 160.000 € (2 Kinder) bzw. 180.000 € (3+ Kinder) — zuvor 100.000 € / 125.000 € / 150.000 €. Der effektive Jahreszins lag Ende Juli 2026 bei rund 0,53 %. Förderberechtigt sind Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 €, das sich je weiterem Kind um 10.000 € erhöht. Neu ist zudem die Möglichkeit, die vorgeschriebene Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE nicht mehr nur als Komplettsanierung, sondern schrittweise über Einzelmaßnahmen umzusetzen — die Sanierungsfrist beträgt weiterhin 54 Monate nach Kreditauszahlung.
Details zu Voraussetzungen und Antragstellung: offizielle KfW-Produktseite „Jung kauft Alt“ (308).
| Maßnahme | Programm | Fördersatz |
|---|---|---|
| Gebäudehülle / Anlagentechnik | BAFA BEG EM | 15 %, mit iSFP 20 % |
| Fachplanung / Baubegleitung | BAFA BEG EM | 50 % |
| Heizungstausch | KfW 458 | bis zu 80 % / max. 22.400 € je WE |
| Komplettsanierung Effizienzhaus | KfW 261 | bis zu 45 % Tilgungszuschuss |
| Bestandserwerb Familien (Kauf + Sanierungspflicht) | KfW 308 | bis 180.000 € Kredit, je Kinderzahl |
Wer punktuell saniert — etwa Dach oder Fenster einzeln — ist beim BAFA meist besser aufgehoben: kein Gesamtsanierungsplan, keine Effizienzhaus-Zertifizierung nötig, jede Maßnahme einzeln beantragbar. Wer eine umfassende energetische Modernisierung plant, profitiert eher vom KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Der Verbrauchsrechner auf dieser Seite zeigt bei Klasse F, G oder H eine grobe Kostenschätzung für die drei Sanierungstiefen — als erste Orientierung vor einem Beratungsgespräch.
Stand: August 2026, nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 (Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG). Fördersätze und -bedingungen ändern sich regelmäßig — prüfen Sie den aktuellen Stand vor einer Antragstellung bei BAFA, KfW oder einer Energieberatung. Dieser Text ersetzt keine individuelle Förderberatung.
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