Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ist die zentrale EU-Richtlinie zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Ihr Ziel: der Gebäudebestand in der EU soll bis 2050 klimaneutral werden, mit Zwischenschritten bis 2030. Im Zentrum steht dabei die Gruppe der am schlechtesten performenden Gebäude — in Deutschland grob vergleichbar mit den Energieeffizienzklassen F, G und H.
Die EPBD selbst legt keine Sanierungspflicht für einzelne Eigentümer fest, sondern gibt den EU-Mitgliedstaaten nationale Zielwerte vor: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands soll gegenüber 2020 sinken — mit Etappenzielen für 2030 und 2035. Wie ein Mitgliedstaat dieses Ziel erreicht — über verpflichtende Sanierungen, Förderanreize, ordnungsrechtliche Vorgaben bei Verkauf/Vermietung oder eine Kombination — liegt in nationaler Zuständigkeit.
Die deutsche Umsetzung erfolgt über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechend anpasst. Ein zentraler, bereits länger wirksamer Baustein ist die 65-Prozent-Regel: Neu eingebaute Heizungen müssen seit dem 1. Januar 2026 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die neuen Regelungen zu Energieausweisen aus dem GModG greifen sechs Monate nach Inkrafttreten, also ab dem 1. Januar 2027.
Auch ohne feststehende Einzelpflicht lohnt sich für Eigentümer schlecht eingestufter Gebäude eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema: Gebäude in den Klassen F, G und H werden von künftigen Regelungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zuerst betroffen sein, und energetische Mängel wirken sich schon heute auf Wiederverkaufswert und Vermietbarkeit aus. Der Verbrauchsrechner ordnet Ihr Gebäude anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs in eine der neun Klassen ein — als erste, kostenlose Orientierung ohne Wartezeit.
Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: August 2026, nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026.
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