Ab 1. Januar 2027 entfällt die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen. Geben Sie Ihre Anlagengröße ein und sehen Sie, wie sich die Wirtschaftlichkeit mit und ohne Batteriespeicher unter den neuen Regeln darstellt.
Mit dem EEG 2027 entfällt die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen. Kleinere Anlagen dürfen künftig nur noch 50 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen, die Direktvermarktung wird zum Standardmodell. Für Neuanlagen unter 50 kWp gilt ab 2027 eine Übergangsregelung: 36 Monate lang eine Vergütung von 6,63 ct/kWh, danach 48 Monate lang ein Bonus von 1,5 ct/kWh on top der Direktvermarktungserlöse. Die Schwelle für die Übergangsregelung sinkt stufenweise auf 25 kWp (2028) und 7 kWp (2029). Balkonkraftwerke bis 2 kW bleiben von der Regelung ausgenommen.
Da die Einspeisevergütung ab 2027 deutlich niedriger ausfällt als der Strompreis, kommt die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage künftig fast ausschließlich aus dem selbst verbrauchten Strom — jede Kilowattstunde, die nicht vom Netz bezogen werden muss, zählt doppelt so viel wie eine eingespeiste. Ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote bei rund 17 %, mit passend dimensioniertem Speicher steigt sie auf 60 bis 90 %. Ein Batteriespeicher wird damit von einer optionalen Komfortfunktion zu einem wirtschaftlich zentralen Baustein der Anlage.
Dieser Rechner arbeitet mit bundesweiten Richtwerten für Ertrag und Eigenverbrauch. Die tatsächliche Wirtschaftlichkeit hängt stark von Dachausrichtung, Neigung, Verschattung, dem individuellen Verbrauchsprofil und der genauen Speichergröße ab. Er ersetzt kein Angebot eines Fachbetriebs und keine Vor-Ort-Beratung, gibt aber eine erste, kostenlose Einordnung, ob sich eine nähere Prüfung überhaupt lohnt.
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