haus-status.de

Wie viel Energie frisst Ihr Haus —
und was bedeutet das ab 2030?

Jahresverbrauch und Wohnfläche eingeben. Keine Ausweisdaten nötig — die Einordnung erfolgt allein auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs.

Eingabe
Heizöl
Erdgas
Fernwärme
Strom (WP)
Liter
Jahr

Umrechnung: 1 l Heizöl ≈ 9,8 kWh (Heizwert-Richtwert).

Einordnung
kWh / m² · Jahr
Werte eingeben, um Ihren Energiekennwert zu berechnen.
0 ≥ 250 kWh/m²·a
Noch keine Berechnung Effizienzklasse wird nach Eingabe angezeigt.
EPBD 2030 — Einordnung Sobald Ihr Kennwert vorliegt, zeigen wir hier, ob Ihr Gebäude im Fokus der EU-Sanierungsziele liegt.
Sanierungskosten: Marktrichtwerte 2026 nach Sanierungstiefe (Einzelmaßnahme bis Kernsanierung), Materialkosten + Arbeitsleistung, ohne Förderung, ohne Planerhonorar. Umrechnungsfaktoren: Heizwert-Richtwerte, bei Erdgas ersetzbar durch den Brennwert Ihrer Abrechnung. Amortisation: Investitionskosten geteilt durch die jährliche Energiekosteneinsparung bei Erreichen der Mitte der jeweiligen Zielklasse, Mischpreis 10 ct/kWh. Förderquoten (BAFA/KfW, Stand 2026): 15 % Grundförderung Einzelmaßnahmen Gebäudehülle, 25 % Richtwert bei kombinierter Heizungs-/Fenstersanierung, 35 % Richtwert bei Kernsanierung (KfW-Tilgungszuschuss, je nach Effizienzhausstufe bis 45 %) — individuelle Fördersätze hängen von Maßnahme, Einkommen und individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) ab und ersetzen keine Förderberatung. Marktwert-Effekt: Preisabschlag unsanierter Immobilien laut aktuellen Branchenauswertungen (BuVEG u. a.), regional unterschiedlich. Wirtschaftlichkeitsschwelle Sanierung vs. Abriss/Neubau: branchenübliche 75-%-Faustregel gegenüber einer Neubau-Referenz von 3.000 €/m² Wohnfläche (Marktmitte 2026, schlüsselfertig, ohne Grundstück; realistische Spanne 2.500–3.500 €/m²) — Schwelle damit bei 2.250 €/m². Kernsanierungs-Obergrenze bei Klasse H (2.500 €/m²) berücksichtigt Extremfälle mit Schadstoffbelastung (Asbest u. ä.), die laut Marktdaten bis zu diesem Wert reichen können. Berücksichtigt keinen Grundstückswert, keine Denkmalschutzauflagen und keine Bausubstanz-Prüfung vor Ort — ersetzt kein Gutachten. Alle Angaben ersetzen keine Vor-Ort-Beratung oder einen Energieausweis.

Was ist die EPBD 2030?

Die EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) legt fest, dass die am schlechtesten performenden Wohngebäude in der EU bis 2030 energetisch verbessert werden sollen. Ziel ist es, den durchschnittlichen Energieverbrauch von Wohngebäuden deutlich zu senken und den Gebäudebestand schrittweise klimaneutral zu machen. Die konkrete Umsetzung — etwa welche Sanierungspflichten in welchem Zeitraum gelten — liegt bei den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und wird derzeit in nationales Recht überführt. Für Deutschland ist der genaue Fahrplan noch nicht abschließend festgelegt.

Der Verbrauchsrechner auf dieser Seite ordnet Ihr Gebäude anhand Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs in eine der neun Effizienzklassen ein und zeigt, ob es in den Bereich fällt, der von der EPBD-Sanierungswelle besonders adressiert wird.

Wie wird der Energiekennwert berechnet?

Grundlage ist Ihr Jahresverbrauch (Heizöl, Erdgas, Fernwärme oder Strom für eine Wärmepumpe) sowie Ihre beheizte Wohnfläche. Der Rechner rechnet den Verbrauch in Kilowattstunden um und teilt ihn durch die Wohnfläche. Das Ergebnis — der Energiekennwert in kWh pro Quadratmeter und Jahr — wird anschließend einer Effizienzklasse von A+ bis H zugeordnet, angelehnt an die Systematik des Energieausweises. Diese Berechnung ersetzt keinen amtlichen Energieausweis, gibt aber ohne Wartezeit und ohne Kosten eine erste, verbrauchsbasierte Einschätzung.

Energieeffizienzklassen im Überblick

KlassekWh/m²·JahrEinordnung
A+bis 30Neubau-Niveau, sehr effizient
Abis 50Sehr effizient
Bbis 75Effizient
Cbis 100Solide, oberer Durchschnitt
Dbis 130Mittelfeld
Ebis 160Unterdurchschnittlich
Fbis 200Sanierungsbedarf erkennbar
Gbis 250Hoher Sanierungsbedarf
Hüber 250Sehr hoher Sanierungsbedarf

Welche Sanierungsmaßnahmen kommen infrage?

Der konkrete Sanierungsbedarf hängt stark vom Gebäude ab, grundsätzlich lassen sich aber drei Tiefen unterscheiden. Eine Einzelmaßnahme — etwa der Austausch alter Heizkörperventile, eine Dachbodendämmung oder neue Fenster — verbessert einzelne Schwachstellen mit überschaubarem Aufwand. Eine Teilsanierung kombiniert mehrere Maßnahmen, etwa Fassadendämmung zusammen mit einer neuen Heizungsanlage. Eine Kernsanierung erneuert die energetische Gebäudehülle und Anlagentechnik umfassend und kommt meist bei sehr alten, unsanierten Gebäuden (Klasse F bis H) infrage. Vor jeder Maßnahme lohnt sich eine unabhängige Energieberatung, da die Reihenfolge und Kombination der Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit stark beeinflusst.

Häufige Fragen

Ersetzt der Rechner einen Energieausweis?
Nein. Der Verbrauchsrechner gibt eine schnelle, kostenlose Einschätzung auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs. Ein amtlicher Energieausweis berücksichtigt zusätzliche bauliche Faktoren und ist für bestimmte Anlässe (z. B. Vermietung, Verkauf) gesetzlich vorgeschrieben.
Warum unterscheidet sich mein Kennwert je nach Energieträger?
Heizöl, Erdgas, Fernwärme und Strom haben unterschiedliche Umrechnungsfaktoren in Kilowattstunden. Bei Wärmepumpenstrom kommt hinzu, dass ein Teil der Energie aus der Umwelt stammt, wodurch der reine Stromverbrauch nicht direkt mit Öl- oder Gasverbrauch vergleichbar ist.
Muss ich als Eigentümer eines Hauses in Klasse F, G oder H sofort sanieren?
Das hängt von der endgültigen nationalen Umsetzung der EPBD ab, die noch nicht in allen Details feststeht. Gebäude in diesen Klassen zählen aber zur Gruppe, die von der EU-Sanierungswelle vorrangig adressiert wird — eine frühzeitige Beratung ist empfehlenswert.

Für Wärmepumpen-Beratung außerhalb des Sanierungsbedarfs (Klasse D/E) ist die Partnervermittlung derzeit in Vorbereitung. Bei Fragen zu Ihrem Ergebnis nutzen Sie gerne den Chat unten rechts.

Weiterführende Leitfäden

EPBD 2030 im Detail — was die EU-Gebäuderichtlinie vorgibt
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis — der Unterschied
Sanierungsförderung 2026 — BAFA- und KfW-Fördersätze im Überblick
Energieausweis 2027 — was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
Photovoltaik-Amortisationsrechner — lohnt sich PV nach dem EEG 2027?

Fragen zum Haus
Fragen zu Ihrem Ergebnis, zu EPBD 2030 oder zur Sanierung? Fragen Sie einfach.
EPBD-2030-Leitfaden Energieausweis-Arten Förderung 2026 Energieausweis 2027 Impressum Datenschutz